Das Landgericht Düsseldorf hat vor einigen Wochen entschieden, dass Social Plugins wie der Facebook Like-Button die gängigen deutschen Datenschutzvorschriften verletzen und deshalb rechtswidrig sind. Das Urteil betrifft viele Webseitenbetreiber und zwingt diese zum Handeln, um sich vor Abmahnungen zu schützen.
Like-Button und Social Media Plugins sind rechtswidrig
Schon seit mehreren Jahren ist bekannt, dass Social Plugins auch ohne Klick auf „Teilen“ oder „Gefällt mir“ Informationen übertragen. Entsprechend des Telemediengesetzes (§13 TMG) ist dies rechtswidrig, da personenbezogene Daten nicht ohne eindeutige Zustimmung der Nutzer an Dritte, also die Betreiber der Dienste, weitergegeben werden dürfen. Aktuell verhält es sich allerdings so, dass der Nutzer nicht über diese Erhebung und Verwertung seiner Daten informiert werde, so das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil. So platziert beispielsweise Facebook durch den eingebundenen Like-Button Cookies auf den Rechnern der Seitenbesucher, auch wenn diese gar nicht beim sozialen Netzwerk registriert sind. Damit ist die ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe der persönlichen Daten nicht gegeben.
Die wenigsten Seitenbetreiber werden auf die Social Plugins verzichten wollen – Social Signals sind ein wichtiger Rankingfaktor und relevant für die Reichweite einer Webseite. Um dem Risiko einer Abmahnung zu entgehen, gibt es bereits eine Reihe von unterschiedlichen Lösungen und Tipps, die wir Ihnen an dieser Stelle gern vorstellen möchten:
Datenschutzerklärung anpassen
Informieren Sie Ihre Webseitenbesucher darüber, welche Dienste genutzt werden und welche Informationen diese übertragen. Nennen Sie dabei alle Statistik-Tools und Netzwerke, die Sie auf Ihrer Website eingebunden haben.
Social Plugins entfernen
Der einfachste Weg ist in jedem Fall die Entfernung der Plugins. Wie bereits angedeutet werden Ihnen hier die Social Signals verloren gehen und Ihre Seite wird höchstwahrscheinlich Einbußen im Ranking erfahren. Betrachten Sie diese Variante also bitte nur als eine Notlösung.
2-Klick-Lösung verwenden
Die Social Plugins werden hinter einer Art „On/Off“-Schalter versteckt. Erst durch die Bestätigung durch einen Klick, wie hier am Beispiel des Onlineshops Zalando, werden Sie aktiviert.
Share-Möglichkeiten durch Links einbinden
Im Prinzip erstellen Sie bei dieser Lösung Ihre eigenen Buttons – individuell an Ihr Webdesign anpassbar und rechtlich sicher.
Einbinden einer Vorschaltseite
Eine weitere, zugegeben nicht immer schöne, Variante ist das Vorschalten einer Seite, die Ihre Nutzer über alle eingebundenen Dienste und die stattfindende Datenübermittlung informiert. Erst nach der Einwilligung erfolgt die Weiterleitung zum entsprechenden Dienst.
Anwendung Shariff integrieren
Die wahrscheinlich ästhetischste und nutzerfreundlichste Variante ist die Implementierung der sogenannten Shariff-Technologie. Das c’t-Projekt Shariff ersetzt die üblichen Share-Buttons der Social Networks und schützt Ihr Surf-Verhalten vor neugierigen Blicken. Mehr dazu erfahren Sie unter http://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich ist aber, dass sich andere Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen daran orientieren werden. Wir haben uns auf unserem Blog für die letzte Lösung, die Installation des Shariff-Plugins, entschieden. Welche Lösung ist Ihr Favorit?
Wusste nicht dass die Plugins auch Cookies in sich haben, obwohl man auf sie nicht klickt. Die 2-Klick-Lösung scheint, für mich, die beste zu sein.